Berlin - Eine Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet in der Schule außerhalb des Religions- Unterrichts verbieten. Das hat das OvG Berlin-Brandenburg entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Die Familien der Schüler des Gymnasiums kommen aus 29 unterschiedlichen Ländern. Laut Gericht gab es wiederholt Streit um Kopftücher, das richtige Fasten und Beten. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten dann auch Schüler anderer Bekenntnisse einen eigenen Gebetsraum bekommen: "Das würde bei der Vielzahl der Konfessionen die Kapazität der Schule sprengen."
(Süddeutsche)
Kommentar: Die Kräfte, die den Schüler führen, werden in die Berufung gehen, denn es geht um den Einfluß der Islam-Organisationen an Schulen und Universitäten. Aber der Staat sollte das Gerangel der Religionen mit einem Machtwort beenden: "Raus jetzt, aber alle. Hier wird Wissen gelernt. Glauben könnt ihr zu Hause!" (rb/MF)