MRW - Das Schulministerium NRW stellt fest: Muslimische Schüler müssen grundsätzlich am Schwimmunterricht wie an Klassenfahrten teilnehmen wie alle anderen Schüler auch. “Es wäre ein Zeichen falsch verstandener Toleranz, wenn die Teilnahme muslimischer Schüler an Schulveranstaltungen in das Belieben islamischer Verbände gestellt würde.” teilte das Ministerium in Düsseldorf mit.
Klar wie Kloßbrühe, möchte man meinen. Allerdings wird die Verwässerung gleich mitgereicht: “Vor Ort soll im Dialog mit Eltern und Schülern nach Lösungen gesucht werden, wie das Spannungs- verhältnis zwischen Schulpflicht und Religionsfreiheit gelöst werden kann .. Ausnahmen von der Schulpflicht seien zugelassen, wenn es dadurch zum einem schwerwiegenden und nachvollziehbaren Gewissenskonflikt bei den Betroffenen kommt.”
(KStA)
Kommentar: Das Ziel "religiöse Toleranz" wird verfehlt, wenn aus der gut gemeinten "Ausnahme" die vom Imam fotokopierte "Regel" wird. Es handelt sich eben nicht um das Respektieren individueller Moralvorstellungen, sondern um die systematischen Durchsetzungsversuche einer erstarkenden Religion. (rb/MF)