Düsseldorf - Das Verwaltungsgericht verhandelt die Klage muslimischer Eltern, die ihre 12-jährige Tochter vom gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen freistellen will. Sie berufen sich auf die islamische Kleider- Ordnung: Ein Mädchen muss seinen Körper vor fremden Blicken schützen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage ab. Die Gewissensgründe seien plausibel, es sei der Schule aus
organisatorischen Gründen nicht zuzumuten, einen getrennten Unterricht
anzubieten, urteilten die Richter (AZ 18 K 301/ 08). (WDR 07.05.08)
Kommentar: Bald haben wir je nach Interessenlage verschiedenen Sport- und
Sexualkundeunterricht. Darf's auch zweierlei Geschichtsunterricht sein? Einen mit
Judenvergasung und Armeniermord und einen ohne? Eine Wirtschaftslehre mit Zinsen für Christen und eine ohne für Muslime? (rb/MF)