Porz - Im Kampf gegen Nachtflüge gehen Bürger aus Lohmar und Siegburg gerichtlich gegen die Genehmigung für den Kölner Flughafen vor. Das Landesverkehrsministerium lehnte zuvor einen entsprechenden Antrag dieser Bürger ab.
Anwohner seien zur Duldung des Fluglärms verpflichtet, weil der Flughafen als planfestgestellt "gelte", so das Ministerium. Dies bezweifeln die Kläger. Demnach gilt ein Flughafen nach dem Gesetz als genehmigt, wenn dieser bis zum 31.12.58 angelegt wurde. Dies sei beim Flughafen Köln/Bonn jedoch erst am 03.01.59.
(RK)Kommentar: Haarspaltereien, wie diese drei Tage in 1959, spielen nur dann eine Rolle, wenn der einzelne Bürger etwas falsch gemacht hat. Wollen wir wetten, dass sie im vorliegenden Fall keine Rolle spielen werden? (rb/MF)