22.12.2007
Rauchverbot - Schonfrist
Mülheim/Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen gilt vom 1. Januar kommenden Jahres an ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Sechs Monate später ist der blaue Dunst dann auch in vielen Gaststätten tabu. Dort darf vom 1. Juli an nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen geraucht werden. Das am Mittwoch vom Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossene Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern sieht zudem ein komplettes Rauchverbot für Schüler und Lehrer an den Schulen vor. Raucherecken auf den Schulhöfen werden verboten ..

Vor die Tür müssen die Raucher nicht nur in kleinen Gaststätten, sondern auch in Krankenhäusern. Dort dürfen keine Raucherräume eingerichtet werden. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten nur für Schwerstkranke und Patienten in psychiatrischen Abteilungen. Erlaubt bleiben Raucherräume in Pflegeheimen. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit Geldbußen zwischen 5 und 1000 Euro bestraft werden .. (Kölnische Rundschau)
Kommentar: Rauchen schadet der Gesundheit. Dabei unterscheidet die Gesellschaft in Selbst- und Fremdgefährung. Das eine wird in gewissem Rahmen toleriert, das andere nicht: Wer rauchen will, kann das tun. Sobald andere Leute betroffen sind, haben die ein Recht auf Unversehrtheit. Der Hinweis, diese könnten ja woanders hingehen, ist frech. Der öffentliche Raum gehört allen. Den ängstlichen Wirten ein Trost: Es sind viel mehr Leute, die wegen der Qualmerei nicht mehr zu euch kommen, als ihr Raucher als Gäste verlieren könntet. (rb)