12.12.2007
NRW schränkt Rauchverbot ein
Mülheim - Ab 1. Januar 2008 darf in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden in NRW nicht mehr geraucht werden. Für Gaststätten gilt eine Schonfrist bis 1. Juli .. In Kindergärten, Schulen, Sport-, Kultureinrichtungen und Krankenhäusern soll hingegen ab 2008 ein totales Rauchverbot gelten.

Auch darf spätestens ab Juli 2008 in Einraum-Kneipen nicht mehr gequalmt werden .. Die SPD bezeichnete den vorgesehenen Nichtraucherschutz in NRW (wegen der Ausnahmeregelungen) aber als halbherzig und forderte ein generelles Rauchverbot. (Kölnische Rundschau, Wilfried Göbels)
Kommentar: Das Thema ist in Mülheim von abnehmendem Interesse. Seit Jahren ist die herkömmliche Eckkneipe auf dem Rückzug und das Vereinslokal von Sport- und Kulturvereinen auf dem Vormarsch. Man darf gespannt sein, wie die Betreiber dieser Etablissements mit dem Rauchverbot umgehen. (rb/MF)