Mülheim / Köln - Wenn der Wirt beim Rauchverbot mal beide Augen zudrückt, kann das Folgen haben. Neuerdings können Bürger den Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz online melden. Die Stadt verspricht schnelle Maßnahmen. Im Beschwerdeformular "Rauchen in Gaststätten" müssen der Name sowie die Adresse der Wirtschaft eingetragen werden.
Außerdem soll der Beschwerer Angaben zur Kennzeichnung der Gastronomie machen. Ist dies ein Raucherklub? Gibt es ein Hinweisschild auf das herrschende Rauchverbot? Mit Hilfe einer Checkliste soll die Beschwerde präzisiert werden. Ist der Gang zur Toilette rauchfrei möglich, wird beispielsweise gefragt.
"Wir werden anhand Ihrer Angaben prüfen, welche ordnungs- behördliche Maßnahme geeignet ist, um den Verstoß zu ahnden und zukünftig auszuschließen", verspricht die Stadt. Anonymes Anschwärzen der Kneipen ist nicht möglich. Damit Bürger ihre Nachbarn nicht verpetzen können, müssen Namen und Adresse angegeben werden.
(KStA)