Mülheim / Kalk - Jetzt ist es amtlich: In Einkaufszentren darf nicht geraucht werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erlitten die Rauchrebellen aus den Köln-Arcaden eine Schlappe. Das Urteil ist unanfechtbar (Az. 4 B 512/09). Begonnen hatte alles mit einer Raucher-Razzia des Kölner Ordnungsamts im vergangenen Jahr.
Mitten in den Arcaden in Kalk befindet sich die Espresso-Bar „Segafredo“. Dort am Tresen wurde kräftig gepafft. „Verboten“, meinte damals Ordnungsamtschef Robert Kilp. Und schickte seine Knöllchentruppe. Betreiber Giuseppe C. stellte er eine Ordnungsverfügung zu, drohte mit einem Zwangsgeld von bis zu 100.000 €.
Am Mittwoch fällte der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Urteil. O-Ton: „Das gesetzliche Rauchverbot gilt auch für Gaststättenbetriebe, die offen im Laufbereich von Einkaufszentren liegen.“ Begründung: „Nach den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes kommt es allein darauf an, dass die Gaststätte in einem allseits von Wänden und Decken umschlossenen Raum liegt.“
(EXPRESS)