Mülheim / Karlsruhe - Der sogenannte Mord ohne Leiche muss erneut aufgerollt werden. Der Grund: Ein abgehörtes Selbstgespräch darf in der Regel nicht vor Gericht als Beweis angeführt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Das Landgericht Köln hatte vor zwei Jahren ein Trio wegen des Mordes an einer Frau verurteilt.
Da die Leiche bislang nicht gefunden wurde, galt ein im Auto abgehörtes Selbstgespräch des Hauptverdächtigen als entscheidendes Indiz. Die neue Verhandlung muss nun klären, ob die ansonsten vorliegenden Hinweise für eine Verurteilung ausreichen.
(KStA/dpa) Kommentar: Zum Thema Selbstgespräche: Was alleine montags morgens auf den Straßen geflucht wird, reicht locker für ein Jüngstes Gericht. Aber das Geschimpfe ist ein Ventil, niemand wird tatsächlich umgebracht. Im vorliegenden Fall aber erfolgte das Selbstgespräch
nach der vermuteten Tat. Wieso ist das kein glaubhaftes Geständnis? (rb/MF)