Lotis Kohls. (Bild Polizei Köln)
02.09.2018
Mord ohne Leiche - Schadenersatz

Mülheim - Vor neun Jahren endete der Indizien-Prozess um den „Mord ohne Leiche“ an der Philippina Lotis K., deren Körper nie gefunden wurde, mit „lebenslänglich“ für die drei Angeklagten. Der Ehemann wurde wegen Mordes verurteilt.

Seine Schwester und deren Mann erhielten wegen Beihilfe das gleiche Strafmaß. Drei Jahre danach entschied die Revisionsinstanz, die Kette der Indizien gegen das Ehepaar reiche nicht aus; es wurde freigesprochen. Während der BGH das Urteil gegen Lotis K.s Mann bestätigte, blieb es beim Freispruch der Eheleute.

Sie erhielten für die fünfjährige Untersuchungshaft die übliche Entschädigung von 25 Euro pro Tag, rund 44.000 Euro. Dabei wollte es Lotis Ks Schwager nicht bewenden lassen. In einem Zivilverfahren forderte er von NRW 410.000 Euro Schadenersatz. (KStA)