Die Gebäude westlich der Hafenstraße dürfen weiter genutzt werden, obwohl sie innerhalb der Hochwasserschutzzone liegen. (Bild: Schäfer)
20.02.2009
Neues Gewerbe Hafenstraße

Mülheim - Nachdem die Bezirksvertretung Mülheim im November 2008 eine Verwaltungsvorlage zum Sanierungsgebiet „Mülheimer Rheinufer“ verabschiedete, beantragten sie nun eine Präzisierung des Konzepts. Der Antrag wurde auf der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung angenommen.

„Wir erfuhren vom Kauf der ehemaligen Farbenfabrik Lindgens durch einen Investor“, begründet Thomas Portz (CDU) den gemeinsamen Antrag. Das sei der Bezirksvertretung aber zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Rheinboulevard im November nicht bekannt gewesen. Dieser Investor habe neben den Grundstücken an der Deutz-Mülheimer Straße auch jene gekauft, die westlich der Hafenstraße liegen, also im Bereich des künftigen Rheinboulevards.

Günter Wevering vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik beruhigte die Bezirksvertreter:„Bestehende Gebäude haben Bestandsschutz.“ Auch westlich der Hafenstraße könne sich Gewerbe ansiedeln, da der geplante Rheinboulevard nicht in jedem Abschnitt auf der gesamten Breite als Grünfläche geplant sei. Sogar der Hochwasserschutz würde dem Projekt nicht im Wege stehen. (KStA)