01.12.2007
Haftstrafe für Lehrerin in Teddy-Affäre
Mülheim - Wegen des hohen Anteils muslimischer Mitbürger können auch weit entfernte Ereignisse für uns interessant sein. Der Stadt- Anzeiger berichtet: "Die im Sudan wegen Beleidigung des Islams angeklagte britische Lehrerin ist am Donnerstag zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt worden .. Gibbons war wegen "Beleidigung der Religion und Aufstachelung zum religiösen Hass" angeklagt worden, weil sie es zuließ, dass ihre Schüler einem Teddybären den Namen des islamischen Propheten Mohammed gaben ..

Ihre Festnahme erfolgte nach Beschwerden von Eltern. Die Lehrerin versicherte, sie habe niemanden beleidigen wollen. Nach dem im Sudan geltenden islamischen Scharia-Recht können Muslime für die Beleidigung des Propheten Mohammed mit dem Tod bestraft werden. Nicht-Muslimen drohen Peitschenhiebe, Haft, eine Geldstrafe und die Ausweisung. Für gläubige Muslime bedeutet die bildliche Darstellung von Mohammed Gotteslästerung .. (KStA)
Kommentar: Daraus den Schluß zu ziehen, alle Muslime seien intolerant, ist falsch. Auch der Islam ist nicht intolerant. Die übersteigerten Wertvorstellungen einer Religion, die in geltendes Recht der Scharia übersetzt werden, sind intolerant. Wohin das führt, sieht man an Galilei. Da hat eine intolerante katholische Kirche fast 400 Jahre gebraucht, um ihn zu rehabilitieren. (rb/mfg)