Natürlich werden auch Männer zu Ehen gezwungen. Aber sie sind nicht an Haus und Kind gefesselt, wie die Frauen.
28.10.2010
Straftatbestand Zwangsheirat
Mülheim /Berlin - Das Bundeskabinett berät über das Verbot der Zwangsheirat. Der Entwurf aus dem Innenministerium sieht vor, Zwangsheirat künftig als eigenen Straftatbestand zu definieren, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Bisher können Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet werden. (ARD)

Kommentar:
Justiz-Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger sagte am 27.10.10 im Deutschlandfunk ganz offen: "Man habe weniger ein Gesetzes-, als ein Umsetzungs-Problem. Der Tatbestand der Zwangsheirat werde teilweise mit erheblichem Druck unter Familienverschluss gehalten und sei für die Strafverfolgung kaum zugänglich." Das stimmt:

Zudem müssen Frauen besser vor rabiaten Familien und Ehemännern geschützt werden. Eine Familie, die sich zum Mord an der Tochter verabredet, ist eine kriminelle Vereinigung und gehört geschlossen in's Gefängnis. Statt dessen lassen wir zu, dass alle Schuld auf den Jüngsten abgewälzt wird. Und der Rest der Familie geht lachend nach Hause. (rb/MF)