Alleine in Berlin werden nach Schätzungen von Hilfsorganisationen pro Jahr hunderte Paare zwangsverheiratet (Symbolfoto: imago)
19.08.2010
Zwangsehen härter bestrafen
Mülheim / Berlin - Die Bundesregierung will Zwangsehen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Zudem soll die Antragsfrist zur Aufhebung einer solchen Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuchs hervor. Das Gesetz wird nach der Sommerpause im September erstmals im Bundestag beraten und soll im Herbst beschlossen werden.

"Zwangsheirat ist Ausdruck eines patriarchalen traditionellen Familienverständnisses", heißt es in dem Entwurf. Es gestehe den Töchtern und zum Teil auch den Söhnen kein Recht auf Selbstbestimmung zu. Wer "durch Gewalt, Drohung oder mit einem empfindlichen Übel oder List" einen Menschen zur Ehe zwingt, soll gemäß dem neuen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch auch international verfolgt werden können. (T-Online)

Kommentar: Wenige Straftatbestände dürften eine ähnlich hohe Dunkelziffer wie Zwangsheiraten haben. Stellen sie doch in anderen Kulturkreisen eine Selbstverständlichkeit dar und werden durch Ehre und Moral, leider auch durch nackte Gewalt durchgesetzt. Das Strafrecht aber hat Vorrang gegenüber der Religion. Auch die Kirchen stehen mitten in diesem schmerzhaften, aber notwendigen Lernprozeß. (rb/MF)