BRD - Ob Sie's glauben, oder nicht: In Deutschland mussten Fahrzeughalter bis 1966 ihre Autos auf privaten Flächen oder in Garagen abstellen. Offiziell war bis dahin das Parken auf der Straße verboten.
Erst 1966 erlaubte ein Gericht das Parken von Autos auf Straßen und öffentlichen Flächen. Das Bundes- Verwaltungsgericht gab dafür im sogenannten "Bremer Laternenparker-Urteil" (AZ BVerwG IV C 2.65) grünes Licht.
Damit nahmen die Autos den Fußgängern und Radfahrern zunehmend nicht nur Platz weg, sondern wurden auch zu einer immer größeren Unfallgefahr für sie: Nicht nur der tote Winkel und die Tür-Unfälle lassen grüßen .. (rb/MF)
Ich erinnere mich an meinen Vater, der gut gelaunt von der Arbeit kam und sagte: "Endlich dürfen die Leute auf der Straße parken. Jetzt werden garantiert mehr Autos verkauft!" Wo mein Vater arbeitete? Dreimal dürfen Sie raten .. bei Ford natürlich ..
Die Reichsgaragenordnung von 1939 legte bereits fest, dass zu jedem Wohnhaus Garagen, bzw. Stellplätze für Autos nachgewiesen werden mussten. Der private PKW gehörte selbstverständlich auch auf privatem Grund abgestellt. In geänderter Form lebt diese Vorschrift heute noch als Stellplatzverordnung weiter.
1966 war ich 13 und noch ungeübt im politischen Denken. Aber mit dem Laternenurteil war mir klar: Das mit dem Fußballspielen auf der Straße könnte bald schwierig werden ..