BRD - Absprachen von Polizei und Staatsanwalt in Kiel zum Umgang mit Flüchtlingen bei Ladendiebstahl lösen Kritik aus. Wenn die Identität des Täters unklar ist, soll bei Kleinkriminalität auf die erkennungs- dienstliche Behandlung verzichtet werden:
"Ein Personenfeststellungsverfahren scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und weil die Identität nicht zeitgerecht festgestellt werden kann, bei einfachen, niedrigschwelligen Delikten (Ladendiebstahl / Sachbeschädigung) regelmäßig aus." (T-Online)
Kommentar: Der Rechtsstaat versagt, wenn an der Grenze die Flüchtlinge nicht registriert. Er kapituliert erneut, wenn er die Verfolgung straffälliger Flüchtlinge im Inland nicht hinbekommt. Trotzdem: Wir schaffen das. Allerdings nicht mit geschlossenen Augen. (rb/MF)