Kalk - Überall, wo viel öffentlicher Kundenverkehr zu erwarten ist, egal, ob Baumarkt, Verwaltung, Konzert- oder Sporthalle, muss der Anbieter für ausreichend Parkplätze sorgen. Das ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht.
Das beschränkt sich nicht nur auf Autoparkplätze, es müssen auch geeignete Fahrrad-Parkpätze vorhanden sein. Das wird an vielen Orten eher auf die leichte Schulter genommen, manchmal sogar einfach nur lieb- und gedankenlos abgehakt.
Wir lassen aber keine schlechte Laune aufkommen, sondern loben das Bauhaus, dass seiner Fahrrad-Stellplatzpflicht vorbildlich nachkommt. Die Ständer sind absolut praxistauglich, ein paar gibt es sogar mit Überdachung .. (rb/MF)