Straßburg - Drei belgische Musliminnen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen ein Kopftuchverbot an ihrer Schule gescheitert.
Wie das Gericht in Straßburg feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems in Belgien, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit.
In Frankreich wurde das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen in Schulen 2003 verboten. In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 2015, dass ein pauschales Verbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. (DLF)
Ich denke, dass hinter den klagenden Frauen muslimische Organisationen mit Geld und rechtlichem Beistand stehen. Natürlich ist das Kopftuch nur ein Stück Stoff. Wer aber viel von Symbolen hält, für den sind Kopftuch, Flagge und laut hupende Hochzeitsgesellschaften Symbole der Macht und künftiger Herrschaft ..