Man kann das Thema "Kopftuch" auch humorvoll bearbeiten. Allerdings ist der Islam nicht wirklich für seinen Humor bekannt .. (Foto MFH)
16.07.2024
Arbeitsrecht und Religionsfreiheit

EU - Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Arbeitgebern, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Das Verbot jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne gerechtfertigt sein.

Wenn der Arbeitgeber gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. Hintergrund waren zwei Fälle aus Deutschland. Eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte wurde mehrfach abgemahnt, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit kam.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit. (T-Online)

Kommentar von Wasserwaage am 15.07.2021

Stellen Sie sich vor, sie wollen heiraten und der Standesbeamte sieht aus wie der Schockrocker Marilyn Manson. Oder der Polizist hat bei der Verkehrskontrolle einen NPD-Button am Kragen. Oder der Amtsrichter schlägt bei der Verhandlung im Lappenclownkostüm auf. Die Forderung nach "angemessener" Kleidung im Beruf ist berechtigt. Wo die Grenzen sind, wird ständig neu sortiert und verhandelt. Politische Botschaften sind besonders heikel, und so eine ist das Kopftuch nun mal ..

Kommentar von Glaubensbruder am 16.07.2021

Ich widerspreche Wasserwaage. Das Kopftuch ist das Erkennungszeichen einer Glaubensgemeinschaft, für die in Deutschland die Religionsfreiheit gilt. Ohne Wenn und Aber.

Kommentar von Spottdrossel am 16.07.2021

Religionsfreiheit für alle setzt voraus, dass sich die Religionsgemeinschaften auch untereinander respektieren. Der Koran aber wertet alle anderen Religionsgemeinschaften als Ungläubige ab. Mehr noch, er ruft zum ständigen Dschihad mit dem Ziel auf, die Ungläubigen entweder zu bekehren, zu beherrschen oder umzubringen. Wenn sie das für Polemik halten .. lesen sie den Koran und die Nachrichten ..

Kommentar von Mutter Maria am 17.07.2022

Lieber Glaubensbruder, du verwechselst Glaube und Handeln. Zu glauben, was man will, heißt nicht, dass man auch tun und lassen kann, was man will. So sieht nämlich deine "Glaubensfreiheit" aus: Zu schächten, beschneiden und ehrenmorden, wann immer es dir beliebt. Andersgläubige zu verachten, Frauen herabzusetzen und Schwule und Juden zu hassen und das mit Glaubensfreiheit zu bemänteln, ist mehr als frech. Ich lasse euch das nicht durchgehen ..