BRD - Das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamten“ wurde im Bundestag ohne jede Debatte beschlossen. Weder bei der ersten Lesung am 4. März noch beim Beschluss am 22. April gab es einen Redebeitrag.
Nun stimmte auch der Bundesrat zu, wieder ohne Diskussion. Auslöser für das Gesetz war der Fall eines rechtsextremen Polizisten aus Berlin. Dessen Nazi-Tattoos führten dazu, dass er wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Dienst entfernt wurde.
Auch „Religiös- und weltanschauliche Merkmale“ wie das Kopftuch, das Kreuz oder die Kippa können untersagt werden, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung des Beamten zu beeinträchtigen.“ (TAZ)
Was macht ein Polizist, der eindeutig als religiöser Mensch zu erkennen ist, wenn ich nach seinen und meinen Glaubensgrundsätzen gehandelt, aber gegen das Gesetz verstoßen habe? Wird er mich nach dem Gesetz behandeln, wenn doch für uns beide der Koran, die Bibel oder der Talmud die höhere Instanz ist? Ich wünsche viel Vergnügen bei der Suche nach einer Antwort ..