Wien - Das österreichische Parlament beschloss ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen. Mit der Entscheidung wird künftig "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", untersagt.
Dagegen laufen Beschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof. Auch NRW will ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren prüfen. Kinder in diesem Alter seien religiös unmündig. Das Kopftuch zwinge sie in vorgefertigte Geschlechterrollen. (Spiegel)
Kommentar: Die Schule muss unmündige Kinder vor religiösen Provokationen schützen, ohne der Religionsfreiheit zu schaden. Dabei erweist sich das Kopftuch als ein wirksamer Kampf-Stoff, wie das rote Tuch beim Stierkampf .. (rb/MF)