Berlin - Das Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungs-Klagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen machten geltend, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Eine Quereinsteigerin hatte Informatik studiert.
Sie glaubte, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden. Das Gericht bestätigte das Berliner Neutralitätsgesetz. Es untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern, im Dienst religiös geprägte Kleidungsstücke zu tragen. (T-Online)
Kommentar: Es fällt nicht schwer, den Islam im Sinne des Grundgesetzes als Ideologie mit verfassungsfeindlichen Merkmalen einzustufen. Ihn für demokratisch, liberal und tolerant im Sinne der Religionsfreiheit zu halten, fällt schon deutlich schwerer. (rb/MF)