Berlin - Das Berliner Arbeitsgericht wies die Klage einer muslimischen Lehrerin ab, die an einer Grundschule der Hauptstadt mit Kopftuch unterrichten wollte. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz.
Eine Berufung ist möglich. Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne. Sie erschien nicht zur Verhandlung.
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen und betonte die Bedeutung der Religionsfreiheit. Allein vom Tragen eines Kopftuches gehe keine Gefahr aus. Die Bundesländer handhaben das unterschiedlich. (KR)