Berlin - Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in Berlin ist rechtens. Damit scheiterte die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin vor dem Arbeitsgericht.
Die junge Frau sah sich diskriminiert und machte geltend, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten. Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht.
Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, sagte Richter Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. (T-Online)