Partyvolk am Brüsseler Platz. (Bild Nabil Hanano)
30.09.2023
Ohrfeige für die Stadt

Köln - Die Stadt unternimmt nicht genug gegen nächtliche Lärmbelästigung am Brüsseler Platz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt.

Die Stadt hatte Berufung eingelegt. Der Streit besteht schon seit über zehn Jahren. Die Stadt war zuletzt der Auffassung, sie mache bereits genug gegen den nächtlichen Lärm und war deshalb gegen das Urteil vorgegangen.

In der Urteilsbegründung heißt es, die jüngsten Lärmmessungen hätten ergeben, dass die Anwohner gesundheitsgefährdender Geräuschimmissionen ausgesetzt sind und die Maßnahmen der Stadt bisher nicht ausreichen. (RadioKöln)

Kommentar von Megafon am 29.09.2023

Die Sache ist Im Grunde ganz einfach: Wenn bei ihnen zuhause die Geburtstagsparty aus dem Ruder läuft und der Nachbar beschwert sich über den Lärm, haben sie im Handumdrehen die Polizei vor der Türe stehen. Lärmt aber bei ihnen vor der Haustür das Partyvolk zu Hunderten bis in den frühen Morgen, müssen sie über 10 Jahre prozessieren, damit die Stadt für Ruhe sorgt. Und Ruhe ist dann immer noch nicht ..

Kommentar von Spottdrossel am 01.10.2023

Es gibt viele Berufe, da wird man für das Erbringen einer bestimmten Leistung bezahlt. Wird die Leistung nicht erbracht, kann die Zahlung verweigert werden. Fragen Sie ihren Installateur oder Dachdecker. Andere Berufe, wie Arzt, Steuerberater und Rechtsanwalt, werden lediglich für ihr Bemühen bezahlt. Verlieren sie einen Prozess, können sie nicht ihren Anwalt zur Kasse bitten. So ist auch die Stadt zunehmend nur noch "beratend" tätig. Sie erbringt ungern einforderbare Leistungen - wie Ruhe am Brüsseler Platz - sondern moderiert nur noch einen runden Tisch. Selbstverständlich mit "ergebnisoffenem" Ausgang ..