Lünen - Ein 54-jähriger gestand vor dem Amtsgericht Lünen, daß er mindestens 188 Tiere nach rituellen Regeln ohne Betäubung tötete. Dabei schnitt er den Tieren durch einen Schnitt in den Hals die Kehle auf.
Dann hängte er die Tiere an einem Bein auf und liess sie verbluten. In Deutschland ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung untersagt. Der Richter sprach von einem "außerordentlich abstoßenden Fall" und verhängte 3 Jahre Haft.
Die beiden Söhne des Mannes, die ihm im Schlachthof zur Hand gegangen waren, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte will dagegen angehen. (T-Online)
Daß die bekannten Fälle von Tierschützern aufgedeckt wurden und nicht von den Behörden, spricht für sich. Dabei ist der Fall kein Einzelfall, denn das Schächten von Tieren gehört zum Islam, wie die Beschneidung von Knaben. Beides ist hierzulande illegales Handeln, dass sich erfolgreich hinter der Religionsfreiheit versteckt. Das ist nicht übertrieben: Die nächste Beschneidungsklinik ist vom Wiener Platz aus nur 3,8 km entfernt in Kalk ..