EU - Als halal beworbenes Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Die Praxis sei zwar erlaubt, um die Ausübung der Religionsfreiheit zu gewährleisten, erklärten die Richter. Sie erfülle jedoch nicht die geforderten Tierschutzstandards. Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. (DLF)
Kommentar: Auch die konventionelle Schlachtung ist weder edel noch gut. Aber den Tieren ohne Betäubung den Hals durchzuschneiden und sie verbluten zu lassen, ist ganz sicher nicht im Sinne des Tierwohls. (rb/MF)