Köln - Die Stadt Köln setzt zum 1. März 2025 plangemäß die neue gestaffelte Gebührenordnung für das Bewohnerparken in Kraft. Die Jahresgebühr ist jetzt abhängig von der Fahrzeuglänge.
Für Fahrzeuge mit einer Länge bis 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter 120 Euro. Für alle Fahrzeuge dazwischen sind 110 Euro zu zahlen.
Die Ausnahmegenehmigungen und Parkerleichterungen für Handwerker, Hebammen, Pflegedienste, Ärzte oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind von der Gebührenanpassung nicht betroffen. (Stadt Köln)
Was ist aus der Ankündigung der Stadt vom letzten Jahr geworden? "Für Fahrzeuge, die länger sind als 5,60 Meter, entfällt künftig der Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis." Das träfe in der Hauptsache Wohnmobilbesitzer. In der aktuellen Pressemitteilung der Stadt steht da nichts zu.
Hab' heute (26.02.25) mit der Stadt telefoniert. Die Wohnmobil-Regelung bleibt so, wie angekündigt: Stadt Köln, 23.07.24