NRW - Der Städtetag NRW, ein Zusammenschluss von NRW-Kommunen, setzt sich für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein. Dann können Kommunen die Anwohner- Parkgebühren sozial staffeln.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg für rechtswidrig. Nicht die Gebühren von bis zu 480 Euro pro Jahr, sondern die angekündigten günstigeren Tarife für sozial Schwache.
Die Begründung: Anwohnerparkgebühren werden durch Rechtsverordnungen und nicht durch lokale Satzungen bestimmt. Das Straßenverkehrsgesetz lässt den Kommunen keinen Spielraum. Den fordert der Städtetag nun ein. (WDR)
Ich werd' mal grundsätzlich: Welche Autokosten sind privater Natur und welche sollten sozial abgefedert werden? Wenn es für den Parkplatz auf der Straße einen Sozialtarif geben soll, wäre der für eine teure Garage nicht viel nötiger? Wer seinen alten Spritfresser nicht gegen ein neues sparsames Fahrzeug tauschen kann, weil er das Geld nicht hat, hat der Anspruch auf einen Sozialzuschuss? Verbilligte Versicherungstarife und günstige Reifen sollten danach eigentlich selbstverständlich sein. Und wenn wir schon mal dabei sind: Sollten nicht auch bei den Knöllchen Sozialtarife für mehr "Gerechtigkeit" sorgen?
Ich rate zu weniger Aufregung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg für rechtswidrig erklärt. Und zwar NICHT, weil sie zu hoch waren. In Freiburg wurden per Satzung bis zu 480 Euro pro Jahr verlangt. Das fand das Gericht in Ordnung. Nicht in Ordnung waren die sozial gestaffelten Gebühren, die in Freiburg per Satzung festgelegt wurden. Nach geltender Rechtslage dürfen sie das nämlich nicht.