BRD - Autofahrer müssen sich vor dem Türöffnen auch mit Hilfe des Außenspiegels vergewissern, dass sie herankommende Radfahrer nicht gefährden. Anlass war ein Prozess zu einem tödlichen Unfall.
Der Autofahrer verteidigte seine unvorsichtig geöffnete Tür: Der Außenspiegel seiner Limousine klappe mit dem Ausschalten der Zündung in Parkstellung und habe nicht für den Blick nach hinten zur Verfügung gestanden.
Der ADFC hält es für einzig richtig, die Spiegel erst beim Verschließen der Tür einzuklappen. Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC: Autofahrer sollten beim Händler eine Umprogrammierung verlangen. (ADFC)
Der Rückspiegel "stand nicht zur Verfügung", weil der den Schlüssel rumgedreht hat? Ja, und für den Schulterblick konnte er den Kopf nicht drehen, weil das Gehirn nicht zur Verfügung stand?