Köln - Die Stadt Köln kann die Sondernutzungsgebühr für die Verleiher von E-Scootern weiter verlangen. Eine Sprecherin der Stadt bestätigte, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Sichtweise der Stadt bestätigte.
Die Satzung für die Sondergebühr wurde angepasst und so könne die Gebühr auch nächstes Jahr rechtssicher von den Verleihern erhoben werden. Sie liegt zwischen 85 und 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr. (RadioKöln)
Kommentar: Liest sich gut, hat aber einen Haken. Die Stadt hatte vor Gericht verloren und erst danach die Gebühren angepasst. Wer zahlt für den verlorenen Prozess? Darüber schweigt sich RadioKöln aus. Wahrscheinlich, um den Steuerzahler nicht zu beunruhigen .. (rb/MF)