E-Scooter in Mülheim vor der Stadtsparkasse Buchheimer Straße (rb/MF)
29.10.2023
E-Scooter Gebühren-Hickhack

Köln - Die Stadt Köln darf für das Abstellen von E-Scootern von den Betreibern keine pauschale Jahresgebühr nehmen. Das entschied das OVG in Münster jetzt in einem Grundsatzurteil.

Schon im Mai entschied es in einem Eilbeschluss so und kassierte damit ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtst. Der E-Scooter-Anbieter TIER sollte eine pauschale Jahresgebühr von über 380.000 Euro zahlen.

Dabei hatte er seine 3.600 E-Scooter nur fünf Monaten aufgestellt. Deswegen klagte er. Eine Sondernutzungsgebühr darf laut des Gerichts zwar erhoben werden, eine Pauschale ist aber rechtswidrig. (RadioKöln)