Köln - Im Streit über E-Scooter-Gebühren entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Stadt Köln. Zwar darf die Stadt von gewerblichen Verleihern Sondernutzungsgebühren verlangen.
Aber eine pauschale Jahresgebühr bei einer nur fünfmonatigen Nutzung sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Aber genau eine solche Jahresgebühr hatte die Stadt im Fall der Firma „Tier“ erhoben.
„Tier“ hatte für die Zeit vom 27. Juli 2022 bis Jahresende 2022 einen Antrag auf Nutzung gestellt. Daraufhin verschickte die Stadt einen Jahresgebühren-Bescheid über 383.000 Euro für 3600 Fahrzeuge. (EXPRESS)
Jeder Kölner, der jetzt Schadenfreude über die "Niederlage der Stadt" empfindet, sollte mal überlegen, wer da verloren hat: Nämlich er selbst als Steuerzahler (Gebührenausfall), Fußgänger (Scooter-Asi-Parken) und Gebührenzahler (Scootermüll in Stadt, Land, Fluss). Ich würde sowie so nicht von einer "Niederlage" der Stadt reden. Gebührenbescheide können fehlerhaft sein. Dann werden sie zurückgenommen und neu ausgefertigt.