Köln - Vier E-Scooter-Betreiber hatten gegen die Sondernutzungsgebühren für den Betrieb gewerblicher Verleihsystemen für E-Scooter geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht wies die Klage am 11. Januar 2023 ab.
Der Stadtrat änderte letztes Jahr im Mai die Sondernutzungssatzung und setzte neue Gebührentarife fest. Die recht saftigen Gebühren – 85 bis 130 Euro pro Elektroroller und Jahr – wollten die E-Scooter-Betreiber aber nicht hinnehmen.
Der Stadt hatte die hohen Gebühren unter anderem damit begründet, dass von E-Scootern, die ordnungswidrig auf Fuß- und Radwegen abgestellt werden, eine erhebliche Beeinträchtigung für die Allgemeinheit ausgehe. (EXPRESS)
E-Scooter verschandeln seit dem Juni 2019 Landschaft und Stadt. Sie stehen und liegen überall im Weg herum. Betrunkene Mitbürger bauen damit Unfälle mit schlimmen Folgen. Es gibt weder Helm- noch Hirnpflicht. Es wurde sowas von Zeit, diesem willkürlichen Unfug Grenzen zu setzen. Und wenn's Gehirn nicht funktioniert, bleibt als wichtigstes Organ nur noch die Brieftasche ..