Überall stehen und liegen die Scooter herum. Wie Abfall, aber nicht wie Fahrzeuge .. (rb/MF)
30.03.2022
E-Scooter – Änderung der Sondernutzungsatzung

Köln - Die Verwaltung will eine Jahresgebühr für E-Scooter und E-Motorroller von 85-130 Euro pro Jahr und Fahrzeug erheben. Die Zoneneinteilungen des Stadtgebiets werden derzeit erarbeitet, der Höchstbetrag von 130 Euro fällt in der Innenstadt an.

Bei Leih-Fahrräder, -Lastenräder und ähnliche“ sind Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Jahr und Fahrzeug vorgesehen. Dazu muss der Rat die sogenannte Sondernutzungssatzung von 2012 ändern und erstmalig eine standortabhängige Gebührenhöhe erheben. (Stadt Köln)

Kommentar: Warum lässt die Stadt die Verleiher erst mal zwei Jahre Unheil stiften und passt erst jetzt die Satzung an? Und liest man in der geänderten Fassung nur von den Gebühren oder auch etwas über die fast 400, teils schweren Unfälle häufig alkoholisierter Fahrer? (rb/MF) 

Kommentar von Justus am 30.03.2022

Die E-Scooter werden nach Gebrauch beliebig im öffentlichen Straßenland abgestellt. Die Leihfirmen kümmern sich dann um ihr Eigentum sichtlich wenig, sonst läge ja nicht die Landschaft voll mit den Dingern. Rechtlich kommt das einer Aufgabe des Eigentums nahe. Damit wären diese Roller eher Abfall, als Fahrzeuge und müssten auch so behandelt werden. Der Aspekt gehört mit in die Diskussion. Wenn jemand sein Eigentum so gleichgültig in Stadt, Land und Fluß verteilt, ist er in der Verantwortung und kann sich nicht mit Gewerbefreiheit rausreden ..