E-Scooter bereichern nicht nur unsere Mobilität, sondern auch unsere Gerichte .. (rb/MF)
07.10.2021
E-Scooter-Knöllchen

Köln - Der Stadt droht Ärger mit den Betreibern von E-Scootern. Über 1800 Knöllchen stellte die Stadt den Betreibern von E-Scootern dieses Jahr aus. Ob das rechtens ist, klärt jetzt ein Gericht. Ein Anbieter reichte Einspruch gegen die Kostenbescheide ein.

Es gehe bei der Entscheidung um die Frage, ob die E-Scooter überhaupt als KFZ eingestuft werden können. Komme das Gericht zu einem anderen Schluss, seien die Bescheide womöglich hinfällig. Anders als Düsseldorf hat Köln die E-Scooter Regeln nicht per Allgemeinverfügung geregelt.

Kommentar: Alle Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen haben, sind Kraftfahrzeuge. Was soll ein E-Scooter denn sonst sein? Ein Spielzeug? Aber vielleicht ist das Ganze ja auch nur eine Arbeits-Beschaffungs- Maßnahme für Unfallärzte und Kieferchirurgen? (rb/MF)

Kommentar von Biker am 07.10.2021

Es kann sein, dass die Leih-Scooter-Anbieter die Gesetzeslücke §63a der Straßenverkehrsordnung ausnutzen wollen. Dort werden Fahrräder mit Hilfsmotor von der Definition als Kraftfahrzeug ausdrücklich ausgenommen. Das setzt aber beim Fahrrad voraus, dass man mittritt, was beim E-Scooter unmöglich ist. E-Scooter werden auschließlich elektrisch angetrieben, sind schneller als 6 km/h (noch ein Hintertürchen) und damit eindeutig Kraftfahrzeuge. Ob das die Richter auch so sehen?