E-Scooter dürfen stehen und fallen, wo sie wollen .. (rb/MF)
16.10.2023
E-Scooter sind nie schuld ..

BRD - Ein E-Scooter ist umgefallen und hat eine Beule in die Motorhaube gedrückt. Da wird sich der Besitzer des Fahrzeug sicher ärgern. Aber wer ist schuld am Unfall und kommt für den Schaden auf? Im Grunde genommen ganz einfach:

Der, der den Roller zuletzt benutzte. Damit fängt der Ärger aber erst an. Zuerst muss ermittelt werden, wer dieser letzte Fahrer bzw. Absteller war. Dabei ist der Kontakt zu E-Roller-Verleihern nicht immer einfach. Einige Anbieter sind telefonisch nur schwer erreichbar.

Sollte doch jemand an's Telefon gehen, wird er wohl kaum die Daten seiner Kunden herausgeben. Tut er es wider Erwarten doch, kann sich der letzte Ausleiher mit einen Windstoß oder einem stolpernden Fußgänger als Ursache herausreden und muss nicht haften. (rb/MF)

Kommentar von Biker am 16.10.2020

Für E-Scooter gilt dasselbe wie für Leihräder, die reihenweise in der Gegend herumliegen: sie haben miserable Ständer. Was für ein Alltagsrad hinnehmbar ist - hier hat beim Umfallen in aller Regel der Besitzer den Schaden - reicht bei einem zur gewerblichen Vermietung eingesetzten Fahrzeug nicht aus. Dass die Stadt als genehmigende Behörde da nicht mehr Wert drauf legt, ist ein Versäumnis.