Mülheim - Wir haben über die Stolpersteine des Künstlers Demnig berichtet, die man auch auf Gehwegen in Mülheim findet. Die Stolpersteine erinnern an Bürger, die im 3. Reich von den Nazis deportiert wurden. Es gab nun Gerangel mit dem Kölner Finanzamt, das Demnig für die Stolpersteine nachträglich die begünstigte Mehrwertsteuer von 7 % aberkennt und den vollen Satz von 19% fordert.
Mit der 19%-Forderung rückt das Finanzamt die Stolpersteine Demnig's aus der künstlerischen Ecke in Richtung Kunsthandwerk, das mit seriell angefertigten Produkten eher gewerblich als künstlerisch tätig ist. Ein Künstler hat nur Unikate zu schaffen, basta. Das ist die etwas enge Sicht des Finanzamtes. Nun ist zumindest die nachträgliche Steuerforderung vom Tisch. (EXPRESS)
Hatte das Finanzamt dieselbe fragwürdige nachträgliche Besteuerung bei den Offertenblättern Marktplatz und Annonce bis zur obersten Instanz durchgefochten, beugt sie sich bei den Stolpersteinen der öffentlichen Missbilligung. Das ist gut für die Stolpersteine, aber für die Steuergerechtigkeit ist dieser Wankelmut ein schlechtes Zeichen. (rb/MF)