Stuttgart - Die in Gehwege eingelassenen "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Günter Demnig zur Erinnerung an jüdische Opfer der Nazis sind kein Makel für die jeweiligen Grundstücke. Das Amtsgericht Stuttgart wies die Klage eines Hausbesitzers ab, der die Beseitigung der Mahnmale forderte.
Er hatte argumentiert, er sehe sein Haus und Grundstück dadurch im Wert gemindert. Das jüdische Ehepaar, an das zwei "Stolpersteine" erinnern, sei nicht aus seinem, sondern einem anderen Haus verschleppt worden. (WDR, 18.03.11)
Kommentar: Solche Klagen hat es auch in Köln gegeben. Der Widerstand gegen die Stolpersteine ging bis zum heimlichen Ausgraben. Allerdings sind die Fälle in Mülheim nicht häufig, so dass selten nachgearbeitet werden muss. Sollte Ihnen aber eine Stelle auffallen, an denen Stolpersteine entfernt oder beschädigt wurden, schicken Sie bitte eine Mail an die Redaktion. (rb/MF)