Mülheim - Für Wohnungssuchende sind Baulücken ein ärgerlicher Anblick. Vor allem, wenn sie Ewigkeitscharakter haben. Vom Baulückenprogramm der Stadt hört man nichts mehr.
Der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" greift bei Immobilien-Angelegenheiten nicht recht. Etliche Bauruinen künden auch in Mülheim vom Vorrecht der Eigentümer, ihr Grundstück oder Haus einfach vergammeln zu lassen.
Diese Baulücke gehört laut Stadtplan zum Grundstück Nr. 11 auf der Keupstraße. Man kann niemand zum Bauen zwingen, aber nach einer bestimmten Frist sollte die Stadt einem anderen Bauherrn den Vorzug einräumen. (rb/MF)