Mülheim - Zum Problem der Ladezonen sagt die BASt: "Die Ladebereiche werden häufig zugeparkt, der Lieferverkehr hält in der 2. Reihe. Besonders an Hauptverkehrsstraßen führt das zu Behinderungen.
Für die Beschilderung von Liefer- und Ladebereichen sieht die StVO das Zeichen 286 “Eingeschränktes Haltverbot” vor." Die Beschilderung ist für den flüchtigen Betrachter unverständlich und wird oft ignoriert. Zur Lösung die BASt:
"Durch eine auffällige und eindeutige Kennzeichnung der Ladebereiche, die deren Funktion durch Beschilderung und/oder Markierung unmissverständlich darstellt, kann die Akzeptanz der Ladebereiche erhöht werden." (rb/MF)
Den nebenstehenen Bürgerantrag hat unser Redakteur gestellt. Die Stadt hat ihn natürlich abgelehnt. Das im Antrag vorgeschlagene Verkehrsschild für die Ladezone gäbe es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Wie wahr, wie wahr ..
Es gibt Verwaltungsbegründungen, die, würde man sie ernst nehmen, schlicht Beleidigungen sind. So hat die Postfiliale Mülheim zu dem Wunsch nach Radständern "verwundert" bemerkt: "Wieso Radständer? Soweit wir wissen, hat doch jedes Rad einen eigenen Ständer." Ha, ha ..