05.02.2022
Soziale Erhaltungssatzung für Mülheim - in Kraft!

Mülheim - Der Rat hat eine Soziale Erhaltungssatzung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches für das Gebiet Mülheim Süd-West beschlossen. Das Gebiet umfasst den historischen Kern der ehemals selbständigen Stadt Mülheim.

Auch die angrenzenden Bereiche westlich vom Clevischen und Bergischen Ring und das bürgerlich geprägte Wohngebiet um den Mülheimer Stadtgarten zählen dazu. Der Bereich umfasst auch Gebiete nördlich der Verkehrsachse Frankfurter Straße.

Das Gebiet ist die dritte soziale Erhaltungssatzung neben dem Severinsviertel und der Stegerwald-Siedlung. Mit der Satzung sollen Wohnstandorte mit gut gemischter Sozialstruktur erhalten und die Bewohner vor Verdrängung geschützt werden. (Stadt Köln)

Kommentar von Einheimischer am 05.02.2022

Die Satzung schützt mich jetzt vor Verdrängung? Dann bin ich ja quasi geimpft, das ist aber schön. Aber gegen was eigentlich geimpft? Was ist das denn für ein Virus, das den Mieten den Schweiß treibt und die Immobilienpreise fiebern lässt? Ach, wieder das böse Kapital, ein kapitales Virus also. Findet da vielleicht auch virales Kapital aus dunklen Geschäften den Weg in die Herzen und Brieftaschen von Eigentümern, Politikern und Verwaltung? Das muss dann aber ein verdammt kräftiger Impfschutz sein, dieses Erhaltungs-Dingsbums ..