Erdinc S. am Eingang des Gerichtsgebäudes. (Bild: Krasniqi)
08.05.2010
Schmerzensgeld als Luftbuchung
Mülheim - 110tsd Euro Schmerzensgeld muß der Komaschläger Erdinc. C. an das Opfer Waldemar W. zahlen. Er hatte das Opfer an Weiberfastnacht 2007 schwer verletzt. Im Februar 2005 hatte ebenfalls an Karneval eine Frau am Mülheimer Bahnhof einen Mann durch zwei Stiche in die Herzgegend schwer verletzt. In diesem Fall hatte der Anwalt sogar ein Schmerzensgeld von 250tsd Euro erstritten.

In beiden Fällen sind die Summen akademisch. Beide Täter sind so dauerhaft arbeitslos, so wie ihre Opfer erwerbsunfähig. Und dass die vielzitierte Familien-Solidarität aus dem Kulturkreis beider Täter auch beim Schmerzensgeld so kräftig anspringt, wie beim Kauf eines neuen Autos oder einer Eigentumswohnung, darf bezweifelt werden.

Man muß es leider so deutlich sagen. Ob es der gewitzte Wirtschaftsbetrüger ist, der sein Geld bei Strohmännern oder im Ausland versteckt, oder der arbeitslose Hartz IV-Empfänger: Aus diesen Nischen heraus lassen sich nahezu folgenlos Verbrechen begehen und die Opfer bleiben auf dem Schaden sitzen. (rb/MF)