Grün = Fahrtrichtung der Radfahrerin (Grafik OSM)
07.06.2023
Toter-Winkel-Unfall in Riehl

Riehl - Am Dienstag, den 06.06.23 gegen 09:30 Uhr biegt ein 58 Jahre alter LKW-Fahrer vom Niederländer-Ufer nach rechts in die Frohngasse ein. Dabei erfasst er die parallel fahrende 25-Jährige Rennradfahrerin.

Er schleift sie im Kreuzungsbereich mehrere Meter mit. Rettungskräfte befreiten die Kölnerin unter dem Auflieger und brachten sie mit Schürfwunden und Knochenbüchen in ein Krankenhaus. (Polizei Köln sw/kk)

Kommentar: Der Tote-Winkel-Unfall ist kein Anlass für die Polizei, LKW-Fahrer zu ermahnen, nie blind abzubiegen. Ermahnungen an Radfahrer, wie Helm tragen und auf die Ampeln achten, findet man dagegen häufiger .. (rb/MF)

Kommentar von Salomon am 07.06.2023

Ja, die Wortwahl macht's. Bei Fußgänger- und Radfahrunfällen liest man im Polizeibericht bereits kurz nach dem Unfall: "War laut Augenzeugen bei Rot über die Straße gegangen." Bei vergleichbaren Autounfällen heißt es dagegen "aus noch ungeklärter Ursache". Bei dem einen Verkehrsteilnehmer weist man allein aufgrund - häufig unzuverlässiger - Zeugenaussagen eine Schuld zu und stellt sich im anderen Fall schützend davor. Ist das professionelle Polizeiarbeit?