BRD - Auch wenn kein Querverkehr naht, ist der Stopp an der Haltelinie Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldstrafen von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 150 Euro. Mit dem „Grünpfeil“ an Ampeln darf man trotz roter Ampel die Haltelinie zum Rechtsabbiegen überfahren. (KStA)
Kommentar: Rechtsabbieger müssen auf den ebenfalls vorfahrtsberechtigten Parallelverkehr der Fußgänger und Radfahrer achten. Hier kommt es leider immer noch zu vielen Tote-Winkel-Unfällen. (rb/MF)