Köln - Am 12. Juni 2015 will ein Autofahrer auf der Luxemburger Straße einparken und übersieht dabei einen rechts neben ihm fahrenden Radfahrer. Der Radfahrer (32) wird leicht, der im Kindersitz mitfahrende Sohn (2) schwer verletzt.
Kommentar: Der Radfahrer dürfte aus Rücksicht auf den Autoverkehr weit rechts gefahren sein und hat sich so in den "Toten Winkel" manövriert. Radfahrer sollten sich dieser Gefahr nicht aussetzen und nach rechts mindestens einen Meter Abstand einhalten.
Aber dann sind sie fast in der Mitte der Fahrspur und Autofahrer können nicht überholen, wenn sie die gebotenen 1 1/2 Meter Abstand zum Radfahrer einhalten. Das überfordert häufig deren Geduld und sie bringen Radfahrer öfter in Bedrängnis, als gut ist. (rb)