Mülheim - Die Bezirksvertretung Mülheim diskutierte eine Bürgereingabe: Geh- und Radweg auf dem Auenweg wären in Höhe der Claudius Therme oft unerlaubt zugeparkt und der Radweg versperrt.
Zudem bemängelt der Antragsteller die Gefahr für Radfahrer, die vom erforderlichen Wechsel der Fahrbahnseite unter der Zoobrücke entsteht und fordert die Aufstellung von Verkehrsschildern, die vor kreuzenden Radfahrern warnen sowie ein Vorfahrtsrecht der Radfahrer beim Wechsel der Straßenseite.
Die Stadtverwaltung erklärt, dass an dieser Stelle der Radverkehr dem Autoverkehr untergeordnet ist. Auch die Mülheimer Bezirksvertreter lehnen hier eine Bevorrechtigung des Radverkehrs ab. Die Bezirksvertreter verweisen die Bürgereingabe an den Runden Tisch Radverkehr. (KWS)
Die Mülheimer Fahrradgruppe hat das bereits 2014 bemängelt. Als der neue Radweg "Rheinboulevard" angelegt wurde, hat man diese Gefahrenstelle unter der Zoobrücke gleich neu mit angelegt. Und lässt den neu geführten Radverkehr ohne Vorwarnung in eine dem "Autoverkehr untergeordnete Verkehrsituation" rauschen. Deppenplanung, halt ..
Eines ist natürlich richtig: Niemand MUSS an der Stelle die Straßenseite wechseln. Man kann einfach weiter geradeaus fahren. In Höhe der Hafenstraße ist dann die nächste Gelegenheit, die Straßenseite zu wechseln und sich den Gefahren des Autoverkehrs auszusetzen .. pardon, "sich dem Autoverkehr unterzuordnen" ..
Einen Punkt hat die Stadt mittlerweile entschärft. Das Parken auf dem Geh-/Radweg direkt gegenüber dem Thermalbad ist durch weiße Sperrelemente unterbunden.