Köln - 2012 erging im Kölner Landgericht ein wegweisendendes Urteil zur Strafbarkeit der medizinisch nicht erforderlichen rituellen Beschneidung minderjähriger Jungen (Az. 151 Ns 169/11).
Dagegen kämpfen jüdische und islamische Organisationen, christliche Kirchen und Kulturrelativisten der Parteien. Sie veranlassten die Bundesregierung, mit BGB § 1631d ein Gesetz zu verabschieden, das den Kölner Richterspruch zurücknimmt.
Dagegen wehren wir uns. Referenten: Mina Ahadi Eltern gegen Kinderbeschneidung; Gabi Schmidt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz; Edward von Roy Anti-Beschneidungs-Initiativen USA und Skandinavien; Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3, 50667 Köln, 14.02.14, 17h.