Beschneidung an wenigen Tage alten Säuglingen, Bild Zentralrat der Juden
21.09.2012
Menschenkette gegen Beschneidung

Köln - Das Kölner Landgericht hat geurteilt, dass die nicht medizinisch begründete Beschneidung eines Jungen eine strafbare Körperverletzung ist, in die Eltern nicht einwilligen können.

Seit drei Monaten erlebt Deutschland eine heftige Debatte zur rituellen Beschneidung an nicht einwilligungsfähigen männlichen Minderjährigen. Am 21. September werden wir eine Menschenkette bilden und uns Gehör verschaffen.

Wir sind gegen Kinderbeschneidung und laden alle engagierten Menschen ein, am Freitag, den 21. September von 17-19 Uhr auf die Domplatte zu kommen und die Erfahrungen von Betroffenen zu hören. (Bruno Giordano Stiftung)