Beschneidung eines jüdischen Babies (Bild Wikipedia)
08.09.2012
Beschneidung und Gummiparagraph

BRD - Zur Beschneidung glaubt die BRD eine praktikable Linie gefunden zu haben: "Wenn die Beschneidung religiös motiviert ist, ein approbierter Arzt den Eingriff nach den Regeln der Kunst vornimmt und eine elterliche Einwilligung vorliegt, wird das nicht verfolgt."

Staaten, in denen Folter alltäglich ist, dürfen gerne bei uns abschreiben: "Wenn Folter weltanschaulich motiviert ist, ein approbierter Arzt den Eingriff nach den Regeln der Kunst vornimmt und eine behördliche Genehmigung vorliegt, wird das nicht verfolgt."

Das ist natürlich blanker Hohn. Aber solange nicht geklärt ist - und vieles spricht dafür - dass für Babies und kleine Jungs die Beschneidung nichts anderes als Folter ist, muss sie unterbleiben. (rb/MF)